MAG Seefahrtschule Österreich: kroatische Befähigungszeugnisse Nautik: Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A & B und Yachtmaster

MAG
Seefahrtschule
MAG Seefahrtschule - www.mag-seefahrtschule.com

Übersicht zu
Befähigungszeugnissen / Nautik
Kroatien

Küstenpatente
Bootsführerscheine
Yachtführerscheine
Yachtmaster
B2

Küstenpatent - Boat Skipper - Kurs MAG Seefahrtschule - Prüfung im Hafenamt Rijeka


Boat Skipper A, B, C

Bootsführerschein & Yachtmaster bis 30 GT
Küstenpatente für Motoryachten & Segelyachten

Yachtmaster A, B
Yacht Master Licence bis 100 GT / 500 GT

Sprechfunkzeugnisse
Seesprechfunk UKW, GMDSS


 

ALLGEMEINES

Als Küstenpatent werden kroatische Bootsführerscheine umgangssprachlich in Österreich bezeichnet.
In Kroatien heißen diese Befähigungszeugnisse VODITELJ BRODICE, das steht auf JEDEM Befähigungszeugnis
und bedeutet auf Deutsch Bootsführer.
(siehe z.B. Langenscheidts Universalwörterbuch voditi = führen + brodic = kleines Schiff)
Der Zusatz Kategorija gibt den jeweiligen Berechtigungsumfang an.

Auch in Jugoslawien stand NIE Küstenpatent auf den Befähigungszeugnissen,
nur wurde statt BRODICE das serbische Wort CAMCA verwendet (UVERENJE za VODITELJ CAMCA)

In Kroatien wird das Wort „Patent“ auch im Dokument NICHT verwendet aber es handelt sich bei VODITELJ BRODICE Kategorija B und C (Boat Skipper B und C) um Befähigungszeugnisse,
welche auch entweder für die nationale Berufsschifffahrt (B) oder internationale Berufsschifffahrt (C) Gültigkeit haben.

Der früher für nautische Befähigungszeugnisse gebräuchliche Begriff "Patent" ist insofern korrekt,
dass die Bootsführerscheine Voditelja Camca und Uverenje za Voditelj Brodice sowie Boat Skipper B und C kommerzielle Befähigungszeugnisse für die Berufsschifffahrt in Kroatien sind
 und zum gewerblichen (kommerziellen) Führen von Booten berechtigen.
So berechtigt das Befähigungszeugnis Uverenje za Voditelj Brodice bzw. der Boat Skipper B und C zum
Führen von Fischereibooten und sowohl Fracht als auch Passagiere befördernden Booten, das sind Boote welche zur kommerziellen Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind.

Für Yachten gilt diese Längenbeschränkung nicht, egal ob es sich um kommerzielles oder privates Führen von Yachten handelt, hier gilt aktuell eine Beschränkung bei Boat Skipper B+C auf 30 GT (BRZ).

Es gibt „Längenbegrenzung“ auf kroatischen Bootsführerschein B + C für Frachtbeförderung mit Booten, Fischereiboote und kommerzielle Personenbeförderung mit Booten.
Für Yachten gibt es keine „Längenbegrenzung“ auf kroatischen Bootsführerschein
es gibt nur die Angabe von BRZ bzw. GT, z.B. Boat Skipper B + C bis 30 BRZ/GT
Die Berechtigung wurde bei der Änderung von dem Uverenje za Voditelj Brodice von 20 GT
auf 30 GT bei "Boat Skipper B + C" angehoben.

2005 gab es eine Änderung auf 3 Kategorien von Bootsführerscheinen > Boat Skipper A, B und C

Kurzbeschreibung Befähigungszeugnisse ausgestellt
ab 2005
detaillierte Beschreibungen siehe diese Seite unten


Boat Skipper A
Küstenpatent für Boote

Bootsführerschein für Motor- & Segelboote bis 7m, maximal 15 kW
Berechtigung: eingeschränkt im Fahrtbereich bis 6 NM v. d. Küste oder Inseln

Gültigkeit: unbeschränkt

Details siehe
Boat Skipper A
und Boat Skipper A klicken


~

Boat Skipper B
Bootsführerschein & Yachtführerschein

Der Inhaber ist berechtigt zu führen:
Alle Arten von Sport- & Vergnügungsfahrzeugen,
Motorboote und
Segelboote
Motoryachten und Segelyachten
 private Yachten sowie Charteryachten bis 30 BRZ
Kein PS/kW Limit.


"Berufspatent"
gewerbsmäßiger Personentransport mit Booten bis 3 NM
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt ohne kommerzielle Crew

Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.

Ab dem 16. Geburtstag ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich.
(Einschränkungen bis zum Erreichen des 18. Geburtstages)

Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: kroatisches Hoheitsgewässer


Zeitliche Beschränkung:   keine

Details siehe
Boat Skipper A
und Boat Skipper A klicken


~

Boat Skipper C

Uvjerenje za voditelja brodice kategorije C,
früher Mornar Motorist

"Berufspatent"

Der Inhaber ist berechtigt zu führen:
gewerbsmäßig Personentransport mit Booten bis 12 m im kroatischen Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Frachttransport und Fischerboote im kroatischen Hoheitsgewässer ohne Seemeilenbegrenzung
Yachten, auch Charteryachten als kommerzieller Skipper gegen Entgelt mit kommerzieller Crew international

Gesundheitsuntersuchung Voraussetzung (Seevermögen, Gehör, psychologische Tauglichkeit)
Die Gesundheitsuntersuchung muss von einem Amtsarzt in Kroatien vor der Prüfung abgenommen werden

Ablegung der Prüfung ab dem 18. Lebensjahr

Gültigkeit:
privat auf österreichischen Yachten: international
privat oder gewerblich auf kroatischen Charteryachten: international

Zeitliche Beschränkung:
 5 Jahre danach Verlängerung mit amtsärztliche Untersuchung und nachweislich mindestens 1 Jahr Navigation

Details siehe

Boat Skipper C
und Boat Skipper C klicken


~

Yachtmaster A - YM 100 GT 

Der Inhaber ist autorisiert
 als Kommandant Yachten bis 100 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen zu führen
(private Yachten & Charteryachten - Eigner Schiffe und Crew zum gewerbsmäßigen Passagiertransport)

Kursinhalte: Yachtmaster A


Gültigkeit:  unbeschränkt
Fahrtbereich: privat national & international, kommerziell laut Flaggenrecht

Details siehe

Yachtmaster A
und auf Yachtmaster A klicken


~

Yachtmaster B - YM 500 GT 

Der Inhaber ist autorisiert
 als Kommandant Yachten bis 500 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen zu führen
(private Yachten & Charteryachten - Eigner Schiffe und Crew zum gewerbsmäßigen Passagiertransport)


Gültigkeit:  unbeschränkt
Fahrtbereich: privat national & international, kommerziell laut Flaggenrecht


Details siehe

Yachtmaster B
und auf Yachtmaster B klicken

~

Basic Safety Training B2

STCW konform

Basiszertifikat betreffend Sicherheit an Bord - Bedingung für jegliche Beschäftigung an Bord

Um als Kapitän oder Offizier mustern zu können, sind neben dem Patent 
gem. STCW 95 und Schiffsbesetzungsverordnung ab dem 1. Februar 1999 zusätzliche Qualifikationen, 
wie GMDSS-Betriebszeugnis, MedCert (Gesundheitsfürsorge an Bord), ARPA, 
sowie ein gültiger Feuerschutz- und Rettungsbootsschein erforderlich


Dieses Zertifikat ist für alle Berufs - Seeleute und alle Tätigkeiten an Bord
unabhängig von der Tätigkeit und vom Rang zwingend vorgeschrieben.

Gültigkeit:  unbeschränkt


Details siehe

Basic Safety - B2 -  STCW
und auf B2 klicken


Befähigungszeugnisse ausgestellt
bis 2004

 

Boat Leader's Licence
Bootsführerschein & Yachtführerschein

Bootsführerschein für Motor- & Segelboote ohne PS/kW Begrenzung bis 12 m und 15 BRZ
inkl. UKW-Seefunkberechtigung
Berechtigung: zur Navigation auf auf See (am Meer) ohne Seemeilenbegrenzung

Gültigkeit: unbeschränkt
~

Mornar Motorist

Bootsführerschein für Motor- & Segelboote bis 25 BRZ inkl. gewerbsmäßige Personenbeförderung
Berechtigung: zur Navigation auf auf See (am Meer) ohne Seemeilenbegrenzung

Gültigkeit: 5 Jahre

 


Detaillierte Beschreibung der Befähigungszeugnisse

ACHTUNG
tlw. neue Bestimmungen ab 2005 IMO/STCW 95

Befähigungszeugnisse ausgestellt ab 2005

oder weitere Detailinformationen

 zu den Befähigungszeugnissen (Berechtigung, Voraussetzungen, Kursinhalte) zurück zur
Übersicht und das gewünschte Befähigungszeugnis anklicken


Befähigungszeugnisse ausgestellt
bis 2004

 


Boat leader´s licence of competency
Uverenje za Voditelj Brodice


Befähigungszeugnis zum Führen von Booten - Bootsführerschein
ausgestellt bis 2004


Der Inhaber ist berechtigt 

Motor- und
Segelboote,
Yachten bis 12m oder 15 BRZ**
Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung
(keine Einschränkung auf "Sport" - Boote*),
ausgenommen Boote zur gewerbsmäßigen Passagierbeförderung
ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen,

Kein PS/kW Limit.

Ab Vollendung des 15. Lebensjahres (ab dem 15. Geburtstag) ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich, 
mit der Einschränkung, dass keine Gleitboote und keine kommerziellen Boote geführt werden dürfen. 
Ab dem 18. Lebensjahr fallen diese Einschränkungen automatisch, ausgenommen gewerbsmäßige Passagierbeförderung.

Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen.

Gültigkeit:   unbeschränkt

Charterboote: Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und Segelbooten
* keine Einschränkung auf Yachten - Yachten sind Wasserfahrzeuge die ausschließlich Sport & Vergnügungszwecken dienen
** Nur wenn beide Grenzen
12m & 15 BRZ  überschritten werden gilt das Wasserfahrzeug als Schiff und nicht als Boot
z.B. eine Bavaria 50 ist über 12 m ( ca. 15,5 m) aber unter 15 BRZ


Mornar Motorist

Befähigungszeugnis zum Führen von Wasserfahrzeugen bis 25 BRZ
inklusive gewerbsmäßiger Personentransport

ausgestellt bis 2004

Der Inhaber ist berechtigt 

Motor- und
Segelboote
Yachten bis 25 BRZ ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen
Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung und Personenbeförderung
im definierten Fahrtbereich zu führen,

Kein PS/kW Limit.


Gültigkeit:   5 Jahre

 


Information zu Kursen, Prüfungsterminen & Preisen
siehe

Startseite MAG Seefahrtschule



Alle Angaben und Informationen
vorbehaltlich staatlichen Änderungen ohne Gewähr
 auf Basis von Informationen des
österreichischen Verkehrsministeriums Seeschifffahrtsgesetz 
 des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka
 und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt



 

Übersicht > kroatische Befähigungszeugnisse

 

Startseite MAG Seefahrtschule