Schiffsführung auf See
Verkehr >>> Schifffahrt
>>> Seeschifffahrt >>>
Bewilligungen und Patente
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können
österreichische Befähigungsausweise erworben werden.
Österreichische Staatsbürger sind dazu (Österreich hat keine Meeresküsten)
nicht verpflichtet.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das
Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre.
Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften
der Küstenstaaten zu beachten
In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen
Befähigungsausweise allgemein anerkannt.
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen.
Queltext: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html
1. Arten, Form und Inhalt der Befähigungsausweise;
2. die zur Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich Alter, körperliche und geistige Eignung und Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung;
3. Durchführung der Prüfung in theoretischer Hinsicht betreffend Gesetzeskunde, Nautik und Seemannschaft sowie in praktischer Hinsicht betreffend Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis und Schiffsführung;
4. Bestellung geeigneter Personen als Prüfungskommissäre aus dem Mitgliederstand des Motorboot-Sportverbandes für Österreich (MSVÖ) bzw. Österreichischen Segelverbandes (ÖSV);
5. Ausstellung der Befähigungsausweise.