MAG Seefahrtschule
Seefahrtskurse in Österreich
zum Erwerb kroatischer Bootsführerscheine
Nautische Kurse & Seminare
seit 1990
registrierter & gewerblicher Bildungsanbieter
der Wirtschaftskammern Österreich
inklusive
Skriptum UKW Funk (PDF zum Herunterladen)
häufige Prüfungsfragen (PDF zum Herunterladen)
Videokurs mit Funkmeldungen zum hören
Internetergänzung UKW Funk
Internetergänzung Test
und
inklusive
nur Euro 130,--
zum Führen eigener Yachten mit Funkgerät
in Kroatien
gesetzlich vorgeschrieben
rechtliche Info's siehe diese Seite unten
und
Fernstudium
Selbststudium - Heimstudium
inklusive
Prüfungsanmeldung & Prüfungsgebühren
Euro 130,--
1.» |
zu altem
YU Küstenpatent
Fernstudium |
2.» |
Prüfung
an einem
Sonntag Vormittag Informationen: Prüfung |
Ihre Vorteile
Vorbereitung
auf die Prüfung
Zeitdauer
nach Ihrem Wunsch
an einem
Sonntag Vormittag
in Rijeka
Opatija Riviera, Kroatien
buchbar ab 1 Person
Sie können das Paket fix buchen
und nach Beendigung Ihrer Vorbereitung den Prüfungstermin buchen
Die Anfrage zu dem von Ihnen gewünschten Prüfungstermin sollte spätestens 6
Wochen vor dem gewünschten Termin gesendet werden
die fixe Buchung des Prüfungstermins spätestens 4 Wochen vor dem möglichen
Prüfungstermin
Fixbuchung mit
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Buchungsformular
Fixbuchung
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Fixbuchung
Sie haben Fragen - senden Sie uns Ihre Anfrage
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Gesetzliche Bestimmungen
Seit 1998 besteht in Kroatien die
Verpflichtung,
dass zumindest ein Crewmitglied an Bord einer Yacht über
eine
Seesprechfunkberechtigung für UKW
verfügen muss, wenn sich am Schiff ein Seesprechfunkgerät
befindet.
Charteryachten sind ausrüstungspflichtig und die meisten Charterboote sind
ebenfalls ausrüstungspflichtig !
Das Führen von Charterbooten
zu privaten Zwecken (Urlaub & Vergnügen)
ist in Kroatien mit
kroatischen Bootsführerscheinen (Boat Skipper B)
oder mit
ausländischen Bootsführerscheinen
(z.B. österreichischer Yachtmaster oder
deutscher Sportbootführerschein See) gestattet
allerdings muss beachtet werden
dass in diesen Führerscheinen zumeist KEINE Seesprechfunkberechtigung enthalten
ist.
Der Skipper muss, sofern die Charteryacht funkausrüstungspflichtig ist
(das sind fast alle Charteryachten bis auf einige Sportboote & Schlauchboote)
auch über eine UKW Seesprechfunkberechtigung = VHF Radio Telephone Operator
Certificate
verfügen.
für das Führen von Charterbooten
zu kommerziellen Zwecken (als Skipper gegen Entgelt)
sind ausschließlich kroatische Bootsführerscheine (Boat Skipper B
oder höher) gültig
also Bootsführerscheine welche den Skipper zum gewerbsmäßigen & kommerziellen
Führen von Booten und Yachten berechtigen.
*) Ausnahmen von
der Funkausrüstungspflicht werden vom Vercharterer extra bekannt gegeben,
z.B. Sportboote & Schlauchboote mit Zulassung ausschließlich küstennaher Fahrt
können von der Funkausrüstungspflicht befreit sein.
Die Funk - Zusatzprüfung kann
zu
"alten" jugoslawischen Bootsführerscheinen (Voditelj camca, Mornar Motorist)
sofern diese auf dem Gebiet des heutigen Kroatiens ausgestellt wurden
und
zu "alten" kroatischen Bootsführerscheinen (Voditelj Brodice)
abgelegt werden.
Wenn "eigene" Yachten mit einem Seesprechfunkgerät ausgestattet sind
muss der Skipper bzw. Funker ebenfalls über eine
Berechtigung zum Betrieb von Seesprechfunkstellen verfügen
Die Funkprüfung kann
zu österreichischen & deutschen Sportbootführerscheinen,
sofern es sich um staatliche (amtliche) Bootsführerscheine zur Navigation auf
See handelt
(z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein See)
abgelegt werden.
Teilnahme an organisiertem & begleiteten Prüfungstermin
Prüfungsgebühren & Prüfungstaxen
Preise und
Richtlinien
für begleitete & organisierte
Prüfungstermine im Hafenamt Rijeka siehe
Prüfung
im Hafenamt Rijeka
Die Prüfung in
Rijeka findet an einem Sonntag statt.
Wenn
Sie an einem begleiteten und betreuten Prüfungstermin teilnehmen
möchten, ersuchen
wir um rechtzeitige Anmeldung der Prüfung. Wir benötigen zur Anmeldung der
Prüfung die
Prüfungsgebühren und Anmeldeunterlagen bis 4 Wochen vor dem
Prüfungstermin.
Eine Bezahlung der Prüfungstaxen vor Ort am Tage der Prüfung ist
in Rijeka aufgrund neuer Bestimmungen nicht möglich.
Zur Anmeldung der Prüfungskandidaten zur amtlichen Prüfung im Hafenamt
Rijeka gelten die amtlichen Bestimmungen des Hafenamtes Rijeka als Außenstelle des
zuständigen kroatischen Ministeriums in der aktuellen Fassung gültig ab Oktober 2012.
Bei verspäteter Einzahlung der Prüfungsgebühren durch den Kandidaten
wird die Prüfung vom
Hafenamt Rijeka nicht abgenommen,
eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor
Ort ist aufgrund der
Bestimmungen
ausgeschlossen !
Bei verspäteter
Zusendung der vorgeschriebenen Prüfungsanmeldungsformulare und Dokumente durch den Kandidaten
wird die Prüfung vom
Hafenamt Rijeka nicht abgenommen, eine Nachreichung vor
Ort ist aufgrund der
Bestimmungen
ausgeschlossen !
AGB - gesonderte Bedingungen für Fernstudium, Selbststudium bzw. Heimstudium und
organisierte Prüfungen
Besondere und abweichende Stornobedingungen
AGB
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