MAG Seefahrtschule

online Kurs für Selbststudium

 

siehe Skriptum S 01, 03 + 04


 

Lichterführung

Topplicht - Seitenlichter - Rundumlicht

Die Lichterführung von Maschinenfahrzeugen wird international in den KVR, den internationalen Kollisionsverhütungsregeln,
durch die Vorschriften zur Lichterführung geregelt.

Merke

Positionslichter = Seitenlichter + Hecklicht

Seitenlicht Backbord
112,5 °
rot
mittschiffs voraus
bis
querab achterlich

Seitenlicht Steuerbord
112,5 °
grün
mittschiffs voraus
bis
querab achterlich

 

Hecklicht
weiß
135 °

 

Die Lichterführung der Positionslichter ermöglicht Rückschlüsse darauf wie die Fahrtrichtung eines anderen Fahrzeuges ist.



Topplicht

Hecklicht
weiß
135 °

 



Seitenlicht Backbord
rot

 

Seitenlicht Steuerbord
grün

 


Die Lichterführung des oder der Topplichter
ermöglicht Rückschlüsse darauf ob das Fahrzeug in Fahrt ist oder Fahrt durchs Wasser macht (
siehe S 01)
wie ein Fahrzeug angetrieben ist (maschinengetrieben oder nicht maschinengetrieben - was für die Vorfahrtsrechte relevant ist,
und bei Maschinenfahrzeugen wie lang es ist (1 Topplicht unter 50 m, 2 Topplichter über 50 m)



Rundumlichter

Die Lichterführung des oder der Rundumlichter
ermöglicht Rückschlüsse darauf ob das Fahrzeug vor Anker liegt, auf Grund sitzt,
manövrierbehindert oder manövrierunfähig ist und
welcher Art der Einsatz des Fahrzeuges ist (etwa Einsatz als Fischereifahrzeug, Lotsenfahrzeug, Minenräumer).

 




Videoclip 1
Topplicht und Rundumlicht

 

 

Merke

Topplichter
leuchten weiß, 225°, den Winkel der beiden Seitenlichter
voraus bis querab
und kennzeichnen maschinengetriebene Fahrzeuge
werden daher in Deutschland auch Dampferlicht genannt

siehe Skriptum S 03

nicht zu verwechseln mit

Rundumlichtern
leuchten 360°
können rot, grün oder weiß leuchten
und werden in verschiedenen Kombinationen
zumeist am Mast senkrecht übereinander gesetzt
um bei Nacht und Sichtbehinderung
 Bevorrangungen oder Behinderungen von Wasserfahrzeugen anzuzeigen.

siehe Skriptum S 03 + 04



1 Topplicht      weiß  225 °
immer zusammen mit Seitenlicht und Hecklicht gesetzt
kennzeichnet ein Maschinenfahrzeug unter 50 m Länge

 

Seitenlichter, Hecklicht und kein Topplicht
bedeutet Fahrzeug unter Segel


1 Rundumlicht weiß  360 °
Seitenlichter und Hecklicht ausgeschaltet
kennzeichnet ein Schiff vor Anker       unter 50 m Länge

Merke
Topplichter sind aus dem Sektor des Hecklichts nicht sichtbar
bei Annäherung aus dem Hecklichtsektor gilt man als "Überholender"
und es ist zur Befolgung der Ausweichregeln unerheblich ob man ein Segelfahrzeug oder Motorfahrzeug überholt
Nur bei entgegenkommenden und kreuzenden Kursen haben Segelfahrzeuge Vorrang vor maschinengetriebenen Fahrzeugen.

Merke
Die Lichterführung definiert die Positionslichter von Wasserfahrzeugen, die diese in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang führen müssen.
Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, muss diese Lichterführung auch in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gesetzt werden.
Eine Behinderung oder Bevorrangung eines Wasserfahrzeuges wird bei Nacht und Sichtbehinderung durch Rundumlichter angezeigt,
bei Tag durch Signalkörper.

Merke
Die Verwendung von Scheinwerfern ist auf das nötigste zu beschränken.
Das Blenden der Schiffsführer anderer Schiffe ist ebenfalls zu vermeiden.
 



 

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