MAG Seefahrtschule
online Kurs für Selbststudium
siehe Skriptum S 01, 03 + 04
Lichterführung
Topplicht -
Seitenlichter - Rundumlicht
Die
Lichterführung von Maschinenfahrzeugen wird international
in den KVR, den internationalen
Kollisionsverhütungsregeln,
durch die Vorschriften zur Lichterführung geregelt.
Merke
Positionslichter = Seitenlichter + Hecklicht
Seitenlicht Backbord |
|
Seitenlicht Steuerbord |
Hecklicht |
Die Lichterführung der Positionslichter ermöglicht Rückschlüsse darauf wie die Fahrtrichtung eines anderen Fahrzeuges ist.
Topplicht
Hecklicht |
|
|
Seitenlicht Steuerbord |
Die Lichterführung
des oder der Topplichter
ermöglicht
Rückschlüsse darauf
ob das Fahrzeug in Fahrt ist oder Fahrt durchs Wasser macht (siehe
S 01)
wie ein Fahrzeug angetrieben ist (maschinengetrieben oder nicht maschinengetrieben - was
für die Vorfahrtsrechte relevant ist,
und bei Maschinenfahrzeugen wie lang es ist (1 Topplicht unter 50 m, 2
Topplichter über 50 m)
Rundumlichter
Die Lichterführung
des oder der Rundumlichter
ermöglicht
Rückschlüsse darauf ob das Fahrzeug vor Anker liegt, auf Grund sitzt,
manövrierbehindert oder manövrierunfähig ist und
welcher Art der Einsatz des Fahrzeuges ist (etwa Einsatz als Fischereifahrzeug,
Lotsenfahrzeug, Minenräumer).
Videoclip 1
Topplicht und Rundumlicht
Merke
Topplichter
leuchten weiß,
225°, den Winkel der beiden Seitenlichter
voraus bis querab
und kennzeichnen maschinengetriebene Fahrzeuge
werden daher in Deutschland auch Dampferlicht genannt
siehe Skriptum S 03
nicht zu verwechseln mit
Rundumlichtern
leuchten 360°
können rot, grün oder weiß leuchten
und werden in verschiedenen Kombinationen
zumeist am Mast senkrecht übereinander gesetzt
um bei Nacht und Sichtbehinderung
Bevorrangungen oder Behinderungen von Wasserfahrzeugen anzuzeigen.
siehe Skriptum S 03 + 04
1 Topplicht weiß 225 °
immer zusammen mit Seitenlicht und Hecklicht gesetzt
kennzeichnet ein Maschinenfahrzeug unter 50 m Länge
Seitenlichter,
Hecklicht und kein Topplicht
bedeutet Fahrzeug unter Segel
1
Rundumlicht weiß 360 °
Seitenlichter und Hecklicht ausgeschaltet
kennzeichnet ein Schiff vor Anker unter 50 m
Länge
Merke
Topplichter sind aus dem Sektor des Hecklichts nicht sichtbar
bei Annäherung aus dem Hecklichtsektor gilt man als "Überholender"
und es ist zur Befolgung der Ausweichregeln unerheblich ob man ein Segelfahrzeug
oder Motorfahrzeug überholt
Nur bei entgegenkommenden und kreuzenden Kursen haben Segelfahrzeuge Vorrang vor
maschinengetriebenen Fahrzeugen.
Merke
Die Lichterführung definiert die Positionslichter von Wasserfahrzeugen, die diese in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang führen müssen.
Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, muss diese Lichterführung auch in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gesetzt werden.
Eine Behinderung oder Bevorrangung eines Wasserfahrzeuges wird bei Nacht und Sichtbehinderung durch Rundumlichter angezeigt,
bei Tag durch Signalkörper.
Merke
Die Verwendung von Scheinwerfern ist auf das nötigste zu beschränken.
Das Blenden der Schiffsführer
anderer Schiffe ist ebenfalls zu vermeiden.
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