2. Für welche Boote benötige ich in Kroatien ein Befähigungszeugnis = Bootsführerschein ("Küstenpatent") - welche sind Führerschein frei ?
 

Seit der Führerscheinreform in Kroatien ist
für
Boote über 2,5 m 
auch für Boote unter 3.68 kW (5 PS)
eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben

(nicht gültig Binnenseescheine, "Donaupatente", Bodenseepatente, etc....)


Das heißt, für jedes motorbetriebene Boot ist
eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben
 (auch für Beiboote unter 5 PS)

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe
Boote unter 2,5 m ohne Mortor
Kanus, Kajaks und Tretboote
Surfbretter


diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Führerscheinpflicht
und betreffen NICHT die Anmeldungspflicht bzw. Permitabgaben (Seenotrettungsabgabe & Leuchtturmsteuer)
Bei der Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot 
über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 kW (6,8 PS) unabhängig von der Länge gekauft werden.


ACHTUNG:
Wenn Ihr Boot führerscheinpflichtig ist können Sie dieses in einem Hafenamt NICHT anmelden,
wenn Sie keinen gültigen Führerschein vorweisen können.

Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich jederzeitig möglichen Änderungen ohne vorheriger Bekanntgabe auf dieser Seite !

 


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