NEIN
wenn Sie im Seebrief als Yacht für Sport- &
Vergnügungszwecke zugelassen sind
Alternativen:
Zulassung in Österreich als "Sonderfahrzeug" (vom Seefahrtsministerium nicht
empfohlen)
oder ausflaggen >
> Anmeldung unter der Flagge des Landes in dem der Firmensitz besteht in deren
Namen die Yacht verchartert wird
(gilt für Charter mit Crew und Bareboat Charter = Charter der Yacht ohne Crew)
Darf eine Yacht unter
österreichischer Flagge gewerblich mit dem österreichischen Yachtmaster MSVÖ /
ÖSV geführt werden ?
NEIN
Grundschein der kroatischen Handelsmarine Boat Skipper B
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split