Dürfen Wasserfahrzeuge welche laut Seebrief als Yacht unter österreichischer Flagge zugelassen sind gegen Entgelt gewerbsmäßig verchartert werden

 

12.  Dürfen Wasserfahrzeuge welche laut Seebrief als Yacht unter österreichischer Flagge zugelassen sind gegen Entgelt gewerbsmäßig verchartert werden

 

NEIN

 

wenn Sie im Seebrief als Yacht für Sport- & Vergnügungszwecke zugelassen sind

Alternativen:
Zulassung in Österreich als "Sonderfahrzeug" (vom Seefahrtsministerium nicht empfohlen)

oder ausflaggen >
> Anmeldung unter der Flagge des Landes in dem der Firmensitz besteht in deren Namen die Yacht verchartert wird
(gilt für Charter mit Crew und Bareboat Charter = Charter der Yacht ohne Crew)

 

Darf eine Yacht unter österreichischer Flagge gewerblich mit dem österreichischen Yachtmaster MSVÖ / ÖSV geführt werden ?

NEIN

 

Grundschein der kroatischen Handelsmarine Boat Skipper B

 

Kurse und organisierte Prüfung
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