Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine - Boat Skipper B & A - Küstenpatent zum Führen von Yachten unter österreichischer Flagge

Wo können österreichische Staatsbürger eigene Boote und Yachten mit kroatischen Küstenpatenten fahren?

14. Wo können österreichische Staatsbürger eigene Boote & Yachten mit kroatischen Küstenpatenten fahren?

 


Eigner Yachten / Boote unter österreichischer Flagge können generell im Kroatischen Hoheitsgewässer
geführt werden.

Eigner Yachten / Boote unter österreichischer Flagge können generell im internationalen Seeraum
geführt werden.

für Österreicher die mit ihrer privaten Yacht unter österreichischer Flagge fahren gilt nach österr. Gesetzeslage
(siehe Gesetzestext oben) und Auslegung, daß
für Boote unter österreichischer Flagge im internationalen Gewässer sowieso kein Befähigungszeugnis erforderlich ist.

In "fremden" Hoheitsgewässern gibt es folgende Varianten
 

a
Länder ohne Führerscheinpflicht

 (für Österreicher somit kein Führerschein obligat;  z.B. Florida)

b1
Länder mit Führerscheinpflicht in denen "ein" Führerschein zwingend vorgeschrieben ist
in manchen Ländern ist "ein" Führerschein vorgeschrieben, aber kein speziell definierter

b2
Länder mit Führerscheinpflicht in denen "ein definierter" Führerschein zwingend vorgeschrieben ist

c
Länder mit Führerscheinpflicht in deren Hoheitsgewässer speziell definierte Zusatzausbildungen bzw. zusätzliche Befähigungszeugnisse vorgeschrieben sind
z.B. Kroatien > Seesprechfunkzeugnis z.B. zum Führen von Charteryachten und Yachten welche mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind
 

 

zu b1/b2

Da die meisten Länder die Vorschriften des Flaggenlandes (Heimatlandes) unter dessen Flagge die Yacht segelt anerkennen
können in diesen Ländern eigene Yachten unter österreichischer Flagge
entsprechend dem
österreichischen Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992, Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981
geführt werden.

z.B. ITALIEN

 

Wenn das Boot in Österreich eingeflaggt ist, gelten die Berechtigungen des kroatischen Führerscheins:
12 sm von der Küste (3 sm für gewerbliche Fahren), keine PS-Begrenzung. Bei Booten über 10 Mt. Länge, die in einem italienischen Hafen fest stationieren, ist lediglich eine Meldung an die zuständige Hafenbehörde (Capitaneria di Porto) verpflichtend.


in Italien ist somit auch das gewerbliche Führen von Yachten unter österreichischer Flagge
vom italienischen Staat gestattet
die dafür vorgesehene Zulassung der Yacht muss über das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Oberste Schifffahrtsbehörde 1030 Wien, Radetzkystraße 2
veranlasst werden


Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt.
Eine vorheriger Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist ratsam da es jederzeit zu Änderungen der Vorschriften kommen kann.
 

in vielen Hoheitsgewässern schreiben die meisten Uferstaaten vor, dass ein im Heimatland vorgeschriebene Patent Gültigkeit hat
und das österreichische Gesetz schreibt zum Führen von Yachten unter österreichischer Flagge keinen österreichischen Führerschein vor.

Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt.

Stellungnahme des

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde


Ob in den Küstengewässern eines Staates Patentpflicht für das Führen von Jachten besteht oder ob und welche Befähigungsausweise anderer Staaten anerkannt werden, liegt aufgrund des Territorialitätsprinzipes ausschließlich in der Zuständigkeit des jeweiligen Küstenstaates. 
Dementsprechend sieht das österreichische Seeschifffahrtsverwaltungsrecht lediglich die Möglichkeit vor, einen österreichischen Befähigungsausweis zu erwerben, normiert jedoch ausdrücklich, dass keine Verpflichtung zum Erwerb eines solchen besteht;
dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Jacht unter österreichischer Flagge handelt.
Diese können daher aus österreichischer Sicht auch mit ausländischen Befähigungsausweisen geführt werden.

 

 

Führen von Eigneryachten
Kontaktieren Sie vor jeder Fahrt in neuen Hoheitsgewässern
die zuständige amtliche Behörde sowie Ihre Yachtversicherung

Führen von Charteryachten
Erfragen Sie vor jedem Charterabschluss
die Bestimmungen des jeweiligen Staates und der jeweiligen Charterfirma.


Falls nach eigenen Erfahrungen jemand andere Erfahrungen macht ersuchen wir um Benachrichtigung per E-Mail mit Nachweis über die Beanstandung.

 

 

Kurse und organisierte Prüfung
 kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split


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