Eine natürliche Person muss zur Zulassung einer Jacht von weniger als 24 Meter
Länge zur Seeschifffahrt folgende Voraussetzungen erfüllen:
Österreichische Staatsbürgerschaft oder
Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich
Mehr als 50 Prozent Jachteigentum
Informationen siehe
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/wasserrecht/schifffahrt/seeschifffahrt.html
&
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/downloads/jacht_pdf.pdf
Kurse und organisierte Prüfung
kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split