21. benötigt man zum Führen von Booten und Yachten in Kroatien eine Seesprechfunkprüfung, Seesprechfunkberechtigung oder Seesprechfunklizenz ?

 

Seesprechfunklizenz > Funklizenz = Berechtigung zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle

Wenn Sie ein Charterboot (Yacht) mieten und führen  -  ja
kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge müssen in Kroatien über eine Seesprechfunkstelle (z.B. UKW Seefunk) verfügen
Charterboote & Charteryachten sind kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge
auch wenn diese vom Charterer zu privaten Zwecken (Urlaub & Vergnügen) genutzt werden
daher muss der Skipper eine Berechtigung zum Bedienen dieser haben

Wenn Ihre Yacht über ein eingebautes Funkgerät verfügt und Sie dieses benutzen  -  ja
Seesprechfunkgeräte müssen im Zulassungsstaat des Wasserfahrzeuges angemeldet sein

Wenn Sie mit Ihrem Privatboot fahren und kein Funkgerät an Bord haben  - nein
z.B. Schlauchboot, kleinere Sportboote

Charterboote für deren Führung Boat Skipper A ausreicht
das sind Boote
bis 7 m und Motorleistung bis 15 kW ( ca. 20 PS)und zugelassen für Fahrtbereich IIIa = bis max. 6 NM von der Küste   - nein

Ausnahmeregelung
wenn Charterboote im Fahrbereich
IIIa = bis max. 6 NM von der Küste zugelassen werden  - nein
ist laut dem kroatischen Vorschriften / Ministerium für Seefahrt & Tourismus
die Miete auch OHNE Funk gestattet   !!!
Ausschlaggebend ist die "Zulassung für Fahrtbereich"

Ein zur Navigation auf See (am Meer) gültiger Bootsführerschein ist erforderlich


Seesprechfunk zählt zu den bewilligungspflichtigen Funkarten 
z.B. CB Funk ist frei, Flugfunk & Seefunk bewilligungspflichtig = Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben

 

Kurse und organisierte Prüfung
 kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split


MAG Seefahrtschule - kroatische Kuestenpatente: Küstenpatente, Bootsfuehrerscheine, Yachtführerscheine inklusive Seesprechfunk - Kurse und Prüfung - Küstenpatent - Boat Skipper A und B


 

 

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