30.  deutsche, österreichische, kroatische Bootsführerscheine & führerscheinfreie & führerscheinpflichtige Länder, Bestimmungen zum Führen von Yachten & Booten,
Diskussion zu Ausbildungsstand und Unterschieden von Bootsführerscheinen nach Ländern

deutsche, österreichische, kroatische Bootsführerscheine & führerscheinfreie & führerscheinpflichtige Länderbestimmungen zum Führen von Yachten & Booten

 

Wir werden hier keine den unzähligen Forendiskussionen im Internet ebenbürtige emotionale Darstellung veröffentlichen
sondern wollen einige Daten & Fakten liefern
sodass sich der Leser selbst seine Meinung bilden kann



Es gibt Länder welche Bootsführerscheine vorschreiben und Länder in denen Boote oder Yachten führerscheinfrei geführt werden dürfen:

z.B. in den Niederlanden ist zum Führen von Wasserfahrzeugen unter niederländischer Flagge
bis 15 Meter Länge, einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h und max. 12 Personen  KEIN Führerschein nötig, also führerscheinfrei
folglich auch für Charteryachten
in Deutschland können Sie z.B. auf der Mecklenburgischen Seenplatte Boote z.B. mit 13 m OHNE Führerschein
führen, also führerscheinfrei

Sie können also von Land und Region abhängig
z.B. eine 13 m Stahlyacht mancherorts führerscheinfrei führen -
andernorts benötigen Sie sogar ein für das Fahrtgebiet entsprechendes Befähigungszeugnis

Eine Einstufung ob das "eine" Land oder die andere "Region" besser oder schlechter ist
kann wohl nicht gefällt werden, dies gilt sicher auch für die angebotenen Befähigungszeugnisse.


In vielen Küstenstaaten ist für das Führen (steuern) von Booten kein Bootsführerschein erforderlich
 *)

Land Bootsführerschein (See)
Belgien nicht vorgeschrieben
Bulgarien nicht vorgeschrieben
Dänemark vorgeschrieben für Boote über 20 t Wasserverdrängung
Deutschland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Finnland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Frankreich entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Griechenland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Großbritannien nicht vorgeschrieben
Irland nicht vorgeschrieben
Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Kroatien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Luxemburg nicht vorgeschrieben
Niederlande für Boote unter 15m und 20km/h nicht vorgeschrieben
Norwegen nicht vorgeschrieben
Polen entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Portugal entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Schweden nicht vorgeschrieben
Spanien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Slowenien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Türkei entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes

 Für österreichische und alle anderen Staatsbürger,
die in ihrem Heimatland einen Bootsführerschein See nicht gesetzlich vorgeschrieben haben bedeutet dies,
dass der kroatischer Bootsführerschein in diesen Ländern anerkannt wird.



Es ist weder Länderweit noch Europaweit und schon gar nicht weltweit geregelt
ob zum Führen einer Yacht ein Führerschein (Bootsführerschein, Befähigungszeugnis, Küstenpatent,...) vorgeschrieben ist oder nicht.

Es wird nie diskutiert ob es sinnvoll ist, z.B. eine 15 m Stahlyacht auf einem Binnenmeer OHNE Führerschein zu führen
weil es in diesem Land überhaupt KEINE Führerscheinpflicht für diese Yachtgröße gibt !

Es wird aber häufig diskutiert, wenn man ein kroatisches Befähigungszeugnis erwirbt
ob Praxis zwingend vorgeschrieben sein sollte oder nicht
(auch für Schlauchbootfahrer die nur die nächste Badebucht erreichen wollen)

Es ergibt sich der Eindruck, dass hierbei kommerzielle Interessen mancher Lobby im Vordergrund stehen könnten.



Es bieten, speziell für das Führen von Yachten,
 verschiedene Länder verschiedene Berechtigungen an, welche sich natürlich nach regionalen Bedürfnissen orientieren
und natürlich nach obigen Grundlagen weder europaweit noch weltweit standarisiert sind

Ausgenommen sind "rein kommerzielle Befähigungszeugnisse" für Schiffe im internationalen Verkehr welche zeitlich nur begrenzt gültig sind
und nur mit Praxisnachweis und Gesundheitsuntersuchung verlängert werden können
und mit dem Vermerk STCW ausgestellt werden. Bei diesen ist man bemüht einen weltweiten Standard vorzuschreiben (IMO)


Ob eine Praxis vorgeschrieben sein sollte oder nicht,

ob jemand der Praxis auf Segelyachten auf Binnenrevieren hat vom Gesetzt gezwungen werden sollte nur wegen einem anderen Fahrtgebiet
kostenpflichtig Praxis zu erwerben und eine Prüfung abzulegen
ob zum Führen eines Schlauchbootes in die nächste Badebucht eine Praxisprüfung erforderlich sein sollte
ODER
ob man es der Verantwortlichkeit eines mündigen Bürgers, des Skippers überlassen kann
wird in Foren häufig diskutiert.

Warum sollte man einen Skipper der z.B. bereits über jahrelange Erfahrung zum Führen von Stahlmotoryachten von 15 m in Holland verfügt
aber kein Befähigungszeugnis zum Führen von Yachten in Kroatien besitzt zwingen, kostenpflichtig Praxis zu erwerben,
in solchen Fällen genügt es die theoretische Ausbildung und erfolgreich absolvierte Prüfung
um auch in Kroatien auf dieser Yachttype einen sorgenfreien Urlaub zu verbringen.


In Kroatien absolvieren Berufsseeleute wie
Fischer, Kapitäne kleiner Küstenfähren und Versorgungsboote, Berufskipper von Charteryachten
die angebotene Ausbildung z.B. zum Erwerb von
Boat Skipper B
und führen obgenannte Boote und Yachten seit Jahrzehnten sicher und verlässlich !

Wie bei allen Kursen und Prüfungen entscheidet schlussendlich nur der Prüfling darüber
ob er nur für die Prüfung lernt um diese zu bestehen oder ob er sich das größtmögliche Wissen aneignen möchte !


Ob man als Skipper ein Boot oder eine Yacht führen "kann"
hängt vom individuellen Ausbildungsstand ab
es gibt sicher Skipper ohne "Patent" die mehr von Seemannschaft verstehen
als Skipper welche eine ganze Palette an Befähigungszeugnissen vorlegen können.

Ob man als Skipper ein Boot oder eine Yacht führen "darf"
hängt von den Gesetzen des Landes ab unter dessen Flagge die Yacht gemeldet ist
und
 vom Hoheitsgewässer in dem die Yacht segelt (im Internationalen Gewässer gilt das Gesetz unter dessen Flagge die Yacht gemeldet ist)


Die Antworten zur Gültigkeit von kroatischen Bootsführerscheinen für Yachten unter Deutscher und Österreichischer Flagge
siehe
Antworten zu häufig gestellten Fragen für Boote/Yachten unter  A & D Flagge auf der Übersicht.

 


Wir bieten unseren Kandidaten

Organisaton der Kurse ist  die MAG Seefahrtschule,
ehem. GSA der  "Mittelmeer Adria Gesellschaft MAG Delfin d.o.o."
Leiter der Seminare und Abhaltung der Kurse durch einen in der Seefahrt erfahrenen Vortragenden
siehe Befähigungszeugnisse & Erfahrung des Kursleiters
Seminare für Boat Skipper A + B im Umfang des vom  kroatischen Gesetz  empfohlenen Kurses & Kursinhalten
Seminare nicht nur auf eine positive Ablegung der Prüfung hin ausgerichtet sondern
Seminare insbesondere zur Vermittlung des größtmöglichen Wissens um ein sicheres Führen
               des Wasserfahrzeugs zu gewährleisten
Seminare mit ausreichend Zeit zum stellen und beantworten
individueller Fragen der Kandidaten zum Thema
Eigneryachten & Charter und ausreichend Gelegenheit zum praktischem Arbeiten auf der Seekarte
individuelle Information des Kandidaten für welche Tätigkeit an Bord,
auf welchen Yachten und für welche Fahrtbereiche
Skipperpraxis in welchem Ausmaß unumgänglich ist um auch im Falle eines Unfalles vor dem international üblichen Gesetz abgesichert zu sein, dass man zur Ausübung spezieller Tätigkeiten eine spezielle & geeignete Ausbildung benötigt

Kurse und organisierte Prüfung
 kroatische Küstenpatente Boat Skipper A & B
Opatija / Rijeka - Zadar - Split


MAG Seefahrtschule - kroatische Kuestenpatente: Küstenpatente, Bootsfuehrerscheine, Yachtführerscheine inklusive Seesprechfunk - Kurse und Prüfung - Küstenpatent - Boat Skipper A und B


 

 

 

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 *) Wir haben diese Daten nach bestem Wissen und Gewissen erhoben,
trotzdem ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Der Skipper muss vor dem Einlaufen in ein neues Hoheitsgewässer sich über die in diesem geltenden Bestimmungen vorweg informieren.