MAG Seefahrtschule

Welches Befähigungszeugnis
für welchen Zweck ?

Bootsführerschein & Yachtmaster, Boat Skipper B, Küstenpatent, Boat Skipper A

 

Welche Bootsführerscheine benötige ich zum Führen von:
Schlauchbooten, Segelbooten, Motorbooten, Motoryachten, Segelyachten, Jet Ski,...?

Alle Informationen zur Verfügung gestellt von MAG Delfin d.o.o.- Mittelmeer Adria Gesellschaft, Kroatien

 
 ACHTUNG:      Boote unter 5 PS
 Zum Führen von motorisierten Booten - auch unter 5 PS,
 ist in Kroatien
 ein Bootsführerschein gesetzlich vorgeschrieben
 mindestens Boat Skipper A
 Bootsführerschein - Küstenpatent
 ACHTUNG:       Jet Ski
 Zum Führen von Jet Ski's  ist
 in Kroatien ein
 Bootsführerschein  gesetzlich vorgeschrieben
 mindestens Boat Skipper B
 Bootsführerschein zum Führen von Yachten,....
 und Wassersportfahrzeugen ohne PS/kW Beschränkung
 ACHTUNG: 
              
    Kojencharter &
               Führen einer Yacht mit zahlenden Passagieren

 ab wann liegt bereits 
 kommerzielles Führen einer Yacht
 
vor
 mindestens Boat Skipper B
 Bootsführerschein ohne PS/kW Beschränkung
 Aufgrund verstärkter Anfragen zum Führen von Charterbooten
 als  Skipper mit "zahlenden" Gästen an Bord weisen wir
 darauf hin, dass mit österreichschen Bootsführerscheinen,
 egal für welches Fahrgebiet, KEINE entgeltliche
 Personenbeförderung durchgeführt werden darf
 (siehe Bestimmungen für österreichischen Yachtmaster).
 Als entgeltliche Personenbeförderung gilt auch, wenn
 Passagiere zum Teil Treibstoff bzw. Verpflegung  des Skippers bezahlen als auch wenn Passagiere die Miete der Yacht und Tereibstoff und Verpflegung des Skippers bezahlen, natürlich aber erst recht, wenn auch noch einer Entlohnung für die Tätigkeit des Skippers erfolgt.

Das Führen eines Wasserfahrzeuges
ohne für die Größe und Motorisierung des Wasserfahrzeuges und den Zweck der Reise gültigen Befähigungszeugnis
zieht die strafrechtliche Verantwortung des
Schiffsführers / Bootsführers / Benutzer des führerscheinpflichtigen Wassersportgerätes nach sich und
führt im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt zum
Verlust der Rechte aus der Versicherung .
Bitte bedenken Sie aber, dass nicht allein der Besitz des Führerscheines zählt:
Sicher, ohne Befähigung dürfen Sie natürlich kein Boot oder keine Yacht Führen oder mieten,
aber im Falle eines Unfalles (auch unverschuldet)
kommt das nicht nur in Österreich oder Deutschland gültige Gesetz zur Anwendung das besagt
Zur Ausübung einer speziellen Tätigkeit (z.B. Führen einer Yacht) muss man über eine spezielle Ausbildung verfügen
Dies wird durch Seegerichte im Falle von Unglücken auch überprüft !

 

 

 Sie wollen
 z.B.:
Sie verfügen über
Praxis

wir empfehlen:

theoretische Ausbildung praktische Ausbildung
ein Schlauchboot
bis 7 m Länge
mit Motor bis 15 kW erwerben
nein Boat Skipper A nicht erforderlich
ein kleines Motorboot
unter 7 m / unter 15 kW  mieten
zum Fischen oder um zum nächsten Strand zu fahren
nein Boat Skipper A nicht erforderlich
ein kleines Segelboot
bis 7 m mit Hilfsmotor bis 15 kW
erwerben
nein Boat Skipper A nicht erforderlich
Sie sind über 14 Jahre
und wollen einen Grundschein zum Führen von Motor- & Segelbooten,
bis 7 m, bis 15kW,
auf See bis 6 Meilen v. d. Küste
nein Boat Skipper A nicht erforderlich
eine Motoryacht chartern ja, 
Führen von Motoryachten
Boat Skipper B nicht erforderlich
eine Segelyacht chartern ja, 
Führen von Segelyachten
auf See
Boat Skipper B nicht erforderlich
eine Segelyacht chartern ja, 
Führen von Segelyachten
aber nur auf Binnengewässern
Boat Skipper B ausführliche Einweisung
 bei Übernahme der Charteryacht
eine Segelyacht chartern ja,
Führen von  Motoryachten
Boat Skipper B Segelschule Praxis
eine Motoryacht chartern nein Boat Skipper B Skippertraining
Motoryachten
eine Segelyacht chartern nein Boat Skipper B 1.
Skippertraining
Motoryachten
2.
Segelschule Praxis
eine Motoryacht chartern ja, 
Führen von Segelyachten
aber nur auf Binnengewässern
Boat Skipper B ausführliche Einweisung
 bei Übernahme der Charteryacht
eine Motoryacht
erwerben
nein Boat Skipper B chartern Sie vorher
unterschiedliche Motoryachten
(Gleiter, Verdränger,...)
um zu wissen, welche Yacht für Sie
"die Richtige" ist
gewerblichen 
Personentransport (z.B. Bootstaxi)
durchführen < 3 NM v. d. Küste
 ja Boat Skipper B bei Bedarf
Praxis zur Weiterbildung
gewerblichen 
Personentransport auf
Yachten bis 30 BRZ durchführen
z.B. Kojencharter ohne Kommerzielle Crew
 ja Boat Skipper B Skipperpraxis   & Navigationstraining
als Skipper - kommerziell -
auf einer Motor- od. Segelyacht unter 30 BRZ anheuern
 ja Boat Skipper B Skipperpraxis   & Navigationstraining
gewerblichen 
Personentransport auf
Yachten bis 30 BRZ
mit kommerzieller Crew
durchführen
 ja Boat Skipper C Skipperpraxis   & Navigationstraining
als Skipper - kommerziell -
auf einer Motor- od. Segelyacht
über 30 BRZ anheuern
ja
und mindestens 3 Jahre 
im Besitz des

Boat Skipper B
Yachtmaster A Bridge Management
&
B 2
gewerblichen 
Personentransport auf Yachten über 30 BRZ durchführen
ja
und mindestens 3 Jahre 
im Besitz des

Boat Skipper B
 Yachtmaster A Bridge Management
&
B 2


 

 ACHTUNG:      Boote unter 5 PS
 Zum Führen von motorisierten Booten - auch unter 5 PS,
 ist in Kroatien
 ein Bootsführerschein gesetzlich vorgeschrieben
 mindestens Boat Skipper A
 Bootsführerschein - Küstenpatent
 ACHTUNG:       Jet Ski
 Zum Führen von Jet Ski's  ist
 in Kroatien ein
 Bootsführerschein  gesetzlich vorgeschrieben
 mindestens Boat Skipper B
 Bootsführerschein zum Führen von Yachten,....
 und Wassersportfahrzeugen ohne PS/kW Beschränkung
 ACHTUNG:       Kojencharter
 ab wann liegt bereits 
 kommerzielles Führen einer Yacht
 
vor
 mindestens Boat Skipper B
 Bootsführerschein ohne PS/kW Beschränkung
 Aufgrund verstärkter Anfragen zum Führen von Charterbooten
 als  Skipper mit "zahlenden" Gästen an Bord weisen wir
 darauf hin, dass mit österreichschen Bootsführerscheinen,
 egal für welches Fahrgebiet, KEINE entgeltliche
 Personenbeförderung durchgeführt werden darf
 (österr. Seegesetz).
 Entgeltliche Personenbeförderung gilt auch dann, wenn
 Passagiere teilw. oder zur Gänze Treibstoff oder Verpflegung
 des Skippers bezahlen.

Die Schifffahrt ohne gültigen Bootsführerschein zieht die strafrechtliche Verantwortung des
Schiffsführers / Bootsführers / Benutzer des führerscheinpflichtigen Wassersportgerätes nach sich und
führt im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt zum
Verlust der Rechte aus der Versicherung .
Bitte bedenken Sie aber, dass nicht allein der Besitz des Führerscheines zählt:
Sicher, ohne Befähigung dürfen Sie natürlich kein Boot oder keine Yacht Führen oder mieten,
aber im Falle eines Unfalles (auch unverschuldet)
kommt das nicht nur in Österreich oder Deutschland gültige Gesetz zur Anwendung das besagt
Zur Ausübung einer speziellen Tätigkeit (z.B. Führen einer Yacht) muss man über eine spezielle Ausbildung verfügen
Dies wird durch Seegerichte im Falle von Unglücken auch überprüft !


 

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