Kroatisches Küstenpatent - kroatische Bootsführerscheine Boat Skipper A und B und UKW Seesprechfunklizenz


MAG Seefahrtschule


 

Kroatisches Küstenpatent
kroatische Bootsführerscheine
Boat Skipper   
"B"  & "A"

UKW Seesprechfunklizenz

Vorbereitungskurse
in
Österreich und in Kroatien

 

Michael Alexander Grandits

Michael Alexander Grandits - MAG Seefahrtschule

Geschäfts- & Seminarleitung

Michael A. Grandits

Master and Chief enginieer officer

 
 siehe Befähigungszeugnisse des Kursleiters

 

Ich wurde öfters gefragt weshalb wir kroatische Bootsführerscheine anbieten,

folgende Betrachtungen entsprechen meiner persönlichen Meinung und sind,
bis auf die rechtlichen Grundlagen denen meine persönliche Meinung zu Grunde liegt, auch als solche zu verstehen.


Österreich und Kroatien haben eine lange Tradition in der gemeinsamen Seefahrt.

Die wichtigsten Häfen der k.u.k. Flotte lagen im Gebiet des damaligen und heutigen Kroatiens.
Besuchen Sie zum Beispiel das sehenswerte k.u.k. Marine Museum „Gallerion“ mit der ständigen Ausstellung
 „Unsere österreichisch-ungarische Marine“



Die Prüfung und Ausbildung basiert auf einer kommerziellen Ausbildung
die Prüfung wird von professionellen Seeleuten, Offizieren der kroatischen Handelsmarine, abgenommen
und nicht von Hobbynautikern.


Die Befähigungszeugnisse sind
zum Führen von Charteryachten: für Österreichische Staatsbürger
EU weit und international anerkannt,
 zum Führen von Eigneryachten unter österreichischer Flagge
EU weit und international gültig.

Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt, siehe auch FAQ


Die Befähigungszeugnisse ab Boat Skipperr B
berechtigen auch für kommerzielle und gewerbliche Tätigkeiten beim Führen Yachten
siehe auch FAQ


Es kann jeder Skipper selbst und eigenverantwortlich entscheiden welche Praxis er benötigt bzw. erwerben möchte

in vielen Ländern gibt es überhaupt keine Verpflichtung zum Erwerb von Bootsführerscheinen zum Führen von Yachten
und viele Länder verlangen zum "privaten" Führen von Yachten nicht einmal eine theoretische Ausbildung
- siehe auch FAQ -

Personen die sowieso bereits über mehrjährige Praxis auf Booten verfügen,
z.B. Inhaber von Binnensegelscheinen oder
Schiffsführer von Booten in Gebieten wo keine Patente vorgeschrieben sind wie z.B. in Amerika
 sind nicht gezwungen einen Praxislehrgang zu absolvieren

und man benötigt zum Führen eines 3 m Schlauchbootes mit 10 PS sicher keine Ausbildung mit Eindampfen in und Ausdampfen aus der Spring und ein Motorbootfahrer benötigt keine Segelausbildung
aber
das Gesetz sagt zu diesem Thema
unabhängig ob in einem Staat Bootsführerscheine vorgeschrieben sind - oder nicht -
jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür einstehen,
dass er die nötigen Fähigkeiten hat - und

als Skipper eine Yacht zu kommandieren oder zu steuern ist eine besondere Tätigkeit !

Beachten Sie bitte, dass eine amtliche Anerkennung des Bootsführerscheines nicht bedeutet,
dass Sie automatisch  jede Charteryacht mieten können.
Jede Charterfirma kann strengere Richtlinien für eigene Yachten erlassen und
z.B. einen Fahrerfahrungsnachweise  (Logbuch) verlangen
oder
 eine Probefahrt bei Übernahme als Voraussetzung zur Übergabe der Yacht an den Skipper als Bedingung stellen
und nach eigenem Befinden die Übergabe  der Yacht als Bareboat an den Skipper verweigern.
Beachten Sie die AGB der jeweiligen Charterfirmen.

 

Gegenüberstellung & Nachteile bzw. Vorteile
Österreichischer FB1
 
Kroatischer Boat Skipper
 
gültig nur 3 sm vor Küste
Inseln welche 6,5 sm entfernt sind dürfen nicht angefahren werden, überfahren des Zulassungsbereiches evtl. Probleme bei
Polizeikontrollen oder im Schadensfall mit der  Versicherung, ...
Boat Skipper A  gültig 6 sm
Boat Skipper B  keine Beschränkung für Boote/österr. Flagge
das Befähigungszeugnis ist zum Führen von Yachten unter österreichischer Flagge weltweit gültig
Länge bis 10 M Yachten bis 30 BRZ - ca. 20 m
  Motor und Segelyachten
  auch für kommerzielle Zwecke gültig
Charter



keine Funkberechtigung
 
Charter
zum Führen von Charteryachten EU-weit gültig,
weltweit sind derzeit keine Länder bekannt in denen das Befähigungszeugnis nicht anerkannt wird

BSB beinhaltet Seesprechfunkberechtigung
in Kroatien erforderlich
Kurs in Österreich Kurs in Österreich oder in Kroatien
Prüfung in Österreich - keine Fahrt zur Prüfung nach Kroatien erforderlich Prüfung in Kroatien
Praxisnachweis
den Seemeilennachweis nach Vorgabe SeeSCHFG 2012 insbesondere als Wachführer über 50 sm (FB 1)
nicht erforderlich
ein ärztliches Zeugnis über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen (lt. SeeSchFG 2012) nicht erforderlich
den Nachweis über Ausbildung in Erste Hilfe — Lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Kopie eines KFZ- Führerscheines, wenn die Erstausstellung nach dem
01. Jänner 1973 erfolgte
nicht erforderlich
ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht oder Kopie KFZ Führerschein nicht erforderlich

 

 Vorteile von unseren Kursen in Österreich

 beste Ausbildung      für Kandidaten die ausführliche Vorträge bevorzugen
 ausführliche Kurse     Tage oder 4 Abende "zum Lernen im Kurs"
 Zeit zum Lernen      
 da Zeit nach Ihrem Ermessen zwischen Kurs und Prüfung
 wenig Urlaubstage    für Kurs und Prüfung
 
Kurs & Prüfung          an 2 Wochenenden

 

 

 

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